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    Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

    KESB Gelterkinden-Sissach
    Postfach 247
    Hauptstrasse 115
    4450 Sissach

    +41 61 985 10 60

    gelterkinden-sissach@kesb-bl.ch

    In Notfällen ausserhalb der Öffnungszeiten besteht ein Pikettdienst, den die Kantonspolizei oder Arztpersonen bei Bedarf beiziehen können.

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    Mietzinszuschüsse private Haushalte inkl. Mietzinsreglement

    Was sind Mietzinsbeiträge?
    Mietzinsbeiträge reduzieren die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Durch die Beiträge sollen die jährlichen Mietkosten für diese Familien und Alleinerziehenden bezahlbar sein. Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen einen Sozialhilfebezug verhindern.

    Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, damit Sie Mietzinsbeiträge beantragen können?
    - Knappe finanzielle Verhältnisse.
    - Mindestens ein Kind (minderjährig oder in Erstausbildung) lebt im gleichen Haushalt.
    - Verbringen Kinder im Trennungsfall ihre Zeit gleichermassen bei beiden Eltern, können beide Elternteile Mietzinsbeiträge beantragen.
    - CH-Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit einem Ausweis C, B, F oder S.
    - Seit mindestens 2 Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft.

    Detaillierte Informationen (Merkblatt, Gesuchsformular, Reglemente und Verordnung) sind untenstehend in den Anhängen zu finden.

    Geneviève Kocher

    Sozialarbeiterin
    Zuständigkeit
    Betreuung/Begleitung und finanzielle Unterstützung
    Koordination mit sozialen Institutionen
    Abklärungen und Übernahme von Mandaten für die Sozialhilfebehörde und für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
    Sozialberatung von Einzelpersonen/Ehepaaren und Familien
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    Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen
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    Sozialhilfeantrag
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    Sozialhilfereglement