Aktuelles aus Diegten
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- 2½-Zimmer-Maisonettewohnung in Diegten zu vermietenMitteilung vom06.08.2026
2½-Zimmer-Maisonettewohnung in Diegten zu vermieten
Per Mitte November 2026 oder nach Vereinbarung vermieten wir eine komplett renovierte, helle und ruhig gelegene 2½-Zimmer-Maisonettewohnung am Zälghagweg 55 in Diegten.
Eckdaten
- Wohnfläche: ca. 80 m²
- Wohnungstyp: Maisonette (1. Stock und Dachgeschoss)
- Bezug: Mitte November 2026 oder nach Vereinbarung
Ausstattung
- Heller Wohn-/Essbereich mit offener Küche
- Moderne Einbauküche mit:
- Backofen
- Glaskeramikkochfeld
- Dampfabzug
- Geschirrspülmaschine
- separater Arbeitsfläche mit Sitzmöglichkeit
- Badezimmer mit Dusche/WC und zusätzlichem Elektroheizkörper
- Schlafzimmer und Galerie mit Laminatboden
- Reduit im Dachgeschoss
- Einbauschränke im Eingangsbereich
- Gemeinsame Waschküche und Abstellraum zur Mitbenützung
- Parkplatz auf Anfrage
Die Wohnung wurde im Jahr 2025 umfassend renoviert und bietet ein modernes Wohnambiente.
Mietkonditionen
- Mietzins: CHF 1'370.– pro Monat
- Nebenkosten Akonto: CHF 120.– pro Monat
- Total: CHF 1'490.– pro Monat
Lage
Die Wohnung befindet sich an ruhiger und sonniger Lage in Diegten. Einkaufsmöglichkeiten, Schule, öffentlicher Verkehr sowie Naherholungsgebiete sind in wenigen Minuten erreichbar.
Auskunft und Besichtigung
Gemeindeverwaltung Diegten
Telefon 061 976 12 15Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vereinbaren gerne einen Besichtigungstermin.







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- Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit im SozialbereichMitteilung vom05.08.2026
Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit im Sozialbereich
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vergibt jährlich den Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit im Sozialbereich, um ehrenamtliche und freiwillige Einsätze auszuzeichnen. Prämiert werden Engagements mit gemeinnützigem, nicht kommerziellem Charakter, die einen wertvollen Beitrag im Sozialbereich leisten.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen sowie Institutionen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Basel-Landschaft, deren Engagement überwiegend der Baselbieter Bevölkerung zugutekommt und zu mehr als 50 % unentgeltlich erbracht wird.
Nicht teilnehmen können Institutionen und Projekte, die mehrheitlich durch Bund, Kanton oder Gemeinden finanziert werden.
Welche Einsätze werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten im Sozialbereich – sowohl von Organisationen als auch von Privatpersonen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz dem Wohl anderer dient und nicht auf den eigenen materiellen Vorteil ausgerichtet ist.
Die Definition der Freiwilligenarbeit richtet sich nach den Richtlinien von benevol Schweiz und umfasst freiwillige, unentgeltliche und selbstbestimmte Einsätze ausserhalb der eigenen Kernfamilie.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt über das offizielle Formular. Folgende Angaben sind einzureichen:
- Projektbeschrieb
- Zielgruppe
- Abgrenzung zu bezahlter Arbeit
- Durchführungszeitraum
- Gesellschaftlicher Mehrwert
- Finanzielle Mittel
Einsendeschluss
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 30. September 2026 eingereicht werden:
- per E-Mail an familien@bl.ch
- oder per Post an:
Sicherheitsdirektion
Generalsekretariat
Rathausstrasse 2
4410 LiestalBetreff: „Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich“
Preisvergabe
Über die Vergabe entscheidet der Regierungsrat auf Empfehlung der Jury im November 2026.
Die Preisverleihung findet am Donnerstag, 10. Dezember 2026, in Liestal statt.
Die Preisgelder betragen:
- CHF 8'000.– für Vereine
- CHF 2'000.– für Einzelpersonen
Weitere Informationen
- Freiwilligenpreis Basel-Landschaft: https://www.freiwilligenpreis.bl.ch
- Richtlinien von benevol Schweiz: https://www.benevol.ch/de/freiwilligenarbeit/allgemein.html
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
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- Stelleninserat Gemeindeleitung/GemeindeschreiberMitteilung vom16.07.2026
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- Vorübergehend angepasste Öffnungs- und Telefonzeiten bis 31.08.2026Mitteilung vom01.07.2026
Aufgrund aktuell eingeschränkter personeller Ressourcen ist die Gemeindeverwaltung gezwungen ihre Öffnungs- und Telefonzeiten bis am 31.08.2026 angepasst.
Bis auf Weiteres bleiben der Schalter sowie die telefonische Erreichbarkeit jeweils am Montagnachmittag und am Freitag ganztags geschlossen. Bei Todesfällen erreichen Sie uns zu dieser Zeit über die Pikett-Nummer 079 605 42 53.
Wie gehabt können aber nach telefonischer Voranmeldung individuelle Termine vereinbart werden. Dieses Angebot versteht sich als Möglichkeit insbesondere für Berufstätige sowie Schülerinnen und Schüler, wenn ein Besuch während der regulären Zeiten nicht möglich ist. Bitte melden Sie sich hierfür während der Telefonzeiten bei der Gemeindeverwaltung unter 061 976 12 12.
Telefonzeiten (vorübergehend angepasst)
Montag bis Donnertag: 08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Öffnungszeiten Schalter (vorübergehend angepasst)
Montag bis Donnerstag: 09.30 – 11.30 UhrWir setzen alles daran, Ihnen weiterhin einen zuverlässigen Service zu bieten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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