Abstimmungs- und Wahltermin vom 24. November 2024
Am 24. November 2024 stehen folgende Abstimmungen an. Wir bitten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger daher, beim Ausfüllen des Stimmmaterials auf folgende Punkte zu achten:
Denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis bei brieflicher Stimmabgabe zu unterschreiben.
Bitte perforierte Stimmzettel mit mehreren Abstimmungs-Vorlagen
nicht voneinander trennen, lassen Sie alles am Stück.Stimmzettel nicht kleiner falzen als bereits perforiert
Bei brieflicher Stimmabgabe können Sie das Stimmcouvert bis zur Öffnung des Wahllokals, d.h. Sonntag, 24. November 2024 um 9.45 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten werfen. Später eintreffende Couverts sind ungültig.
Eidgenössische Vorlagen | |
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Am 24. November 2024 werden 4 eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung kommen: | |
1.
2. 3.
4. | Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) |
Kantonale Vorlagen | |
Es gibt am 24. November 2024 keine kantonalen Vorlagen. | |
Kommunale Wahlen | |
5. Ersatzwahl Gemeinderat für die aktuelle Amtsperiode |